BWK-Merkblatt BWK - M 5 "Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen zur Grundwasserprobenahme bei Altlasten im Lockergestein"

Auf Grund aktueller Anforderungen, die vor allem in der Erzielung belastbarer Grundwasseranalysen und einer praktikablen Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bestehen, wurde durch die BWK Arbeitsgruppe 6.1 „Altlastenmonitoring in der Boden- und Grundwasserzone“ das BWK-Merkblatt „Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen zur Grundwasserprobennahme bei Altlasten im Lockergestein“ erarbeitet. Eine wesentliche Grundlage hierfür bildeten die im Rahmen des seit 1995 im Bereich der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) erzielten Erfahrungen, die im LMBV-Merkblatt „Montanhydrologisches Monitoring in der LMBV“ verankert wurden. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass sich das Merkblatt in voller Übereinstimmung mit dem durch die Arbeitsgruppe „Grundwassermonitoring“ des EU-Cost 629 Programms erarbeiteten Strategiepapiers zur Durchführung des „operational Monitoring“ befindet (Voigt u.a., 2008).

Das BWK-Merkblatt enthält einen umfangreichen Anlagenteil, der auch in digitaler Form als Diskette beigefügt wurde. Im Merkblatt werden alle Grundlagen erläutert, die zu bearbeiten sind, bevor eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis erstellt werden kann. Der Anlagenteil beinhaltet eine Musterleistungsbeschreibung mit Musterleistungsverzeichnis, die modular aufgebaut wurde, um somit eine Anpassung an spezielle Aufgabenstellungen zu ermöglichen. Dabei wird dem Grundsatz gefolgt, dass der zu berücksichtigende Stand der Technik vor allem im DVGW Arbeitsblatt W 112 „Grundsätze der Grundwasserprobennahme aus Grundwassermessstellen“ hinreichend beschrieben wurde und es gegenwärtig darauf ankommt, die darin enthaltenen Forderungen von den Auftragnehmern einheitlich abzufordern und zu prüfen. Die detailliert ausgearbeitete Musterleistungsbeschreibung mit Musterleistungsverzeichnis ermöglicht eine effiziente Überprüfung sowie Abnahme der Leistungen. Da auch Regelungen fixiert wurden, die bei Nichteinhaltung der ebenfalls enthaltenen Abnahmekriterien wirksam werden, dürften Rechtsstreitigkeiten weitestgehend ausgeschlossen sein. Dies setzt jedoch eine Vor-Ort-Überprüfung der Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten voraus. Die dabei festgestellten inhaltlichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis sind zu protokollieren.

Weiterhin wird mit diesem Merkblatt eine Kalkulationsgrundlage angestrebt, die eine qualitätsgerechte Erfüllung der Leistungen durch den Auftragnehmer ermöglicht.

Dr.-Ing. Konrad Thürmer
techn.-wiss. Koordinator des BWK

Dr.-Ing. Claus Nitsche
Vorsitzender der technisch-wissenschaftlichen BWK Arbeitsgruppe 6.1 „Altlastenmonitoring in der Boden- und Grundwasserzone"